Sanieren, verkaufen, vererben
Folgende Dienstleistungsangebote bietet die Schweizerische Fachstelle für Gebäudemanagement im Bereich Immobilienbewertungen an:
Zu welchem Preis kann ich meine Immobilie verkaufen?
Welchen Betrag muss ich einsetzten, wenn ich meine Immobilie an eine mir nahestehende Person vererben möchte?
Wo liegt der Wert meiner Immobilie nach der Durchführung der geplanten Sanierung?
Um diese und auch andere Fragestellungen zu beantworten ist eine professionelle Immobilienbewertung unumgänglich. Egal um was für eine Art von Objekt es sich handelt, unsere ausgewiesenen Fachpersonen ermitteln für Sie einen realen und seriösen Marktwert, respektive Verkehrswert. Profitieren Sie von unserer äusserst professionellen Kurzbewertung, welche wir Ihnen zu attraktiven Konditionen anbieten können. Mit welcher Bewertungsmethode die Immobilienbewertung erfolgt, ist von der Art des Objektes abhängig. Unsere Fachleute beherrschen sämtliche gängigen Bewertungsmethoden und verfügen über das fachliche Wissen zur Bewertung aller Arten von Objekten.
Wohnhäuser
Der Begriff Wohnhaus bezeichnet ein Gebäude, das vornehmlich dem Wohnen dient.
Als Wohnhaus gelten solche Gebäude, die ausschliesslich für Wohnzwecke bestimmt sind. Für gewöhnlich sind freiberufliche Tätigkeiten inbegriffen, teilweise auch vergleichbare gewerbliche Nutzungen. Es können also auch gemischt genutzte Gebäude sein, soweit der Charakter einer Wohnnutzung erhalten bleibt.
Gewerbehäuser und Industrie
Gewerbeimmobilien sind Immobilien für das nichtproduzierende Gewerbe und für die Verwaltung des produzierenden Gewerbes, wie zum Beispiel Büro- und Verwaltungsgebäude, Praxen, Handelsimmobilien (Einkaufszentren, Supermärkte, Factory-Outlets), Gastronomieimmobilien (Hotels, Restaurants), Freizeitimmobilien (Tennishalle, Fitness-Studio, Solarium) sowie Gewerbe- und Technologieparks.
Arten von Gewerbeimmobilien
Man unterscheidet Gewerbeimmobilien in fünf Arten:
- Produktionsimmobilien, beispielsweise Lagerhallen, Verteilerzentren, Kühlhallen
- Handelsimmobilien wie Einkaufszentren, Supermärkte oder Ladengeschäfte
- Logistikimmobilien und Büroimmobilien
- Freizeitimmobilien
- Spezialimmobilien wie Bahnhöfe oder Autohöfe
Bauland
Als Bauland, oder Baufläche wird ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche bezeichnet, für den Baurecht mit den für eine Bebauung erforderlichen rechtlichen und natürlichen Voraussetzungen gegeben ist. Bauland kann aus mehreren zusammenhängenden Grundstücken bestehen oder diese werden im Rahmen einer Baulandumlegung geschaffen.
Landwirtschaft
Ein landwirtschaftlicher Bau definiert sich nach seiner Doppelfunktion als Wohngebäude und (land-wirtschaftliches) Betriebsgebäude.
Beispiele von landwirtschaftlichen Gebäude:
- Ställe
- Remisen
- Silos, etc.
Öffentliche Bauten
Als öffentliche Bauten bezeichnet man Gebäude, die der Öffentlichkeit dienen und daher für jedermann zugänglich sind.
Arten von öffentlichen Bauten
- Gesundheit und Fürsorge: Krankenhäuser, Heime, etc.
- Gesellschaftliches Leben: Schulen, Rathäuser, etc.
- Kultur: Veranstaltungsgebäude, Bibliotheken, etc.
- Verkehr: Parkhäuser, Bahnhöfe, etc.
- Wirtschaft und Freizeit: Messehallen, Sporthallen, etc.
- Religion: Kirchen, Friedhöfe, etc.