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Durch Sturz in Fenster schwer verletzt – Der Eigentümer haftet

Eine nicht mehr ganz nüchterne Person stolpert und stürzt mit dem Kopf voran in eine Schaufensterverglasung eines Geschäftes und erleidet schwere Schnittverletzungen, da es sich bei der Verglasung nicht um Verbundsicherheitsglas handelt. Aufgrund der einfachen Kausalhaftung haftet der Grundeigentümer für den durch sein mangelhaftes Werk verursachten Schaden auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft (OR).

Arten von Sicherheitsgläsern

Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) zerfällt beim Bruch in kleine kompakte Würfelstücke, wodurch die Gefährdung durch Schnitt und Stossverletzungen wirksam reduziert wird.

Verbundsicherheitsglas (VSG) stellt einen Verbund aus zwei oder mehr Flachglasscheiben verbunden durch eine reissfeste und zähelastische Folie dadurch deutlich geringere Gefahr der Verletzung an Splittern.

Was können Sie tun?

Reagieren Sie rechtzeitig und lassen Sie Ihr Gebäude durch einen Fachexperten auf mangelhafte und somit personengefährdende Bauteile untersuchen. Nur so lassen sich solch schwerwiegende Vorfälle vermeiden. Für weitere Informationen steht ihnen die Schweizerische Fachstelle für Gebäudemanagement gerne zur Verfügung.