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Eigentümer haftet bei Unfall auf Spielplatz

Jährlich verletzen sich über 9000 Kinder auf einem Spielplatz – meistens bei Stürzen. Wird ein Kind verletzt oder gar getötet, kann dies sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen für den Grundeigentümer haben. Dies bedeutet, dass er für den Schaden belangt werden kann und mit seinem Vermögen dafür haftet.

Wichtig zu Wissen

Der Werkeigentümer haftet bei einem Spielplatzunfall nur dann nicht, wenn bei der Erstellung und insbesondere beim Unterhalt des Spielplatzes alle objektiv erforderlichen und zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. Dazu gehört auch bei bestehenden Kinderspielplätzen periodisch Inspektionen durchzuführen und zu dokumentieren sowie notwendige Wartungs- und Reparaturarbeiten vorzunehmen. Tafeln mit denen eine allfällige Haftung bei Unfällen zum Voraus vollumfänglich abgelehnt wird, vermögen die Werkeigentümerhaftung nicht auszuschliessen.

Was können Sie tun?

Als verantwortungsvoller Grundeigentümer, vermeiden Sie solch schwerwiegende Unfälle in dem Sie vorausschauend und aktiv handeln und die geeigneten Massnahmen ergreifen.

Für weitere Informationen steht ihnen die Schweizerische Fachstelle für Gebäudemanagement gerne zur Verfügung.