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Gebäude saniert – Miete kann nicht erhöht werden

Mit viel Fleiss und finanziellem Einsatz hat der Eigentümer sein bereits in die Jahre gekommenes Mehrfamilienhaus saniert. Nun möchte er die Mieten erhöhen, hat er doch so viel in das Gebäude investiert. Die Mieter sind damit aber nicht einverstanden. Wer hat nun recht?

Grundlagen Mietzinserhöhung

Mietzinserhöhungen sind nur auf dem Mehrwertanteil einer Sanierung zulässig. Um diesen Mehrwertanteil pro Bauteil zu definieren, gibt es entsprechende Tabellen.

Beispiel Fensterersatz

Alt: Holzfenster einfachverglast
Neu: Kunststofffenster isolierverglast
Mehrwertanteil: 10%

Was können Sie tun?

Lassen Sie die möglichen Mietzinserhöhungen bereits vor der Sanierung durch einen Fachexperten prüfen, denn nur so lassen sich negative Überraschungen vermeiden. Für weitere Informationen steht ihnen die Schweizerische Fachstelle für Gebäudemanagement gerne zur Verfügung.