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Kostenüberschreitung beim Bauen

Das Traumhaus ist fertig gebaut, die Kosten überschritten, diverse Baurechnungen noch offen und die Bank ist nicht bereit die Hypothek zu erhöhen. Diese Konstellation trifft leider sehr viele «Traumhaus»-Bauherrschaften. Nun stellt sich die Frage, wer haftet für die Kostenüberschreitungen?

Haftung des Architekten

Der Architekt sollte mit dem Bauherrn explizit eine Toleranzgrenze vereinbaren. Diese liegt in der Schweiz standardmässig bei +/– 10 Prozent. Es liegt am Architekten, den Bauherrn über den Genauigkeitsgrad der Offerte zu informieren. Für Mehrkosten, die durch Sonder- oder .nderungswünsche des Bauherrn zustande kommen, kann der Architekt nicht haftbar gemacht werden.

Was können Sie tun?

Vermeiden Sie nervenaufreibende und kostspielige Auseinandersetzungen, handeln Sie vorausschauend und ziehen Sie rechtzeitig einen Fachexperten bei. Dieser unterstützt Sie kompetent bei der Kalkulation Ihrer Baukosten. Für weitere Informationen steht ihnen die Schweizerische Fachstelle für Gebäudemanagement gerne zur Verfügung.