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Versicherung streicht Leistungen wegen Unterhalt

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Bei einem sechs Jahre alten Gebäude entsteht ein grosser Schaden (Schimmel und Abplatzungen an Wand und Decke) in der Attikawohnung, Schadensursache ist eine Undichtigkeit im Flachdach. Die dafür zuständige Versicherung (Wasserversicherung) lehnt die Bezahlung des Schadenfalls ab, dies mit der Begründung: mangelnder Unterhalt (Wurzeln haben Abdichtung  beschädigt). Somit muss der Eigentümer selber für die kostspielige Sanierung aufkommen.

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Schäden infolge mangelhaften Gebäudeunterhalts oder Unterlassung von Abwehrmassnahmen.

Beispiel: AVB AXA Gebäude

Unterhaltsarbeiten am Flachdach:

  • Entfernen von wurzelbildenden Pflanzen
  • Kontrollieren von Abdichtungen
  • Kontrollieren von Fugen

Diese Arbeiten müssen jährlich durchgeführt werden.[/vc_column_text][vc_empty_space height=““ el_class=“custom-space-medium“][/vc_column_inner][/vc_row_inner][vc_separator color=“custom“ accent_color=“#e11a27″][vc_column_text]

Was können Sie tun?

Vermeiden Sie die Streichung der Versicherungsleistungen und ziehen Sie rechtzeitig einen Fachexperten bei. Für weitere Informationen steht ihnen die Schweizerische Fachstelle für Gebäudemanagement gerne zur Verfügung.

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