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Wem gehört der Garten im Stockwerkeigentum?

Beim Kauf der Eigentumswohnung freut sich das Ehepaar Müller enorm, auf den grosszügigen Garten vor ihrer Erdgeschosswohnung. Bereits einige Tage nach Eigentumsantritt erstellt Herr Müller eine wunderschöne Bepflanzung. Einige Tage später, fordern ihn die anderen Stockwerkeigentümer auf, die Bepflanzung unverzüglich zu entfernen.

Ausschliessliche Nutzungsrechte
Grundsätzliche unterscheiden wir beim Stockwerkeigentum, zwischen:

Sondernutzungsrecht
Wohnung, Keller

Ausschliessliches Nutzungsrecht
Balkon, Terrasse und Gartenanteil

Gemeinschaftliche Fläche
Treppenhaus, Garten

Sondernutzungsrechte sowie auch ausschliessliche Nutzungsrechte sind in den Aufteilungsplänen deutlich gekennzeichnet.

Was können Sie tun?

Vermeiden Sie nervenaufreibende und kostspielige Auseinandersetzungen, handeln Sie vorausschauend und ziehen Sie rechtzeitig einen Fachexperten bei.
Für weitere Informationen steht ihnen die Schweizerische Fachstelle für Gebäudemanagement gerne zur Verfügung.